Wirtschaftsprüfung

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 Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen und große Vereine gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht bzw. Spezialgesetze die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsehen. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt -  können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Konzernabschlussprüfungen

Prüfungen von IAS und US-GAAP-Abschlüssen

Gründungsprüfungen

Prüfungen anlässlich Umgründungen

Due Diligence Prüfungen

Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen 

Stiftungsprüfungen 

Vereinsprüfungen 

Spaltungs- und Fusionsprüfungen

Beratung bei der Umstellung auf die internationale Rechnungslegung (IAS, US-GAAP) 

Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung

Übernahme der Aufgaben der internen Revision

Unternehmensbewertungen

Spendengütesiegelprüfungen

Sondergutachten

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